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Die zwölf Stunden

Wer aber ohne gerichtliche Erlaubniß sich unterfangen hätte, nur einige Schritte außer seinem Grenzbezirke zu thun, der wird entweder im Wege der Gnade aufgehängt, oder zu Tode geprügelt. Und geht es nicht auf dem Wege der Gnade, so wird er nackt auf ein Kreuz gebunden, und da so lange oben gelassen, bis er gestorben ist; jedoch steht ihm selbst am Kreuze noch vermöge gewaltiger Bitte die Gnade offen, durch einen Lanzenstich getödtet zu werden. — – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 51

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