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Die zwölf Stunden

Wer aber ohne gerichtliche Erlaubnis sich unterfangen hätte, nur einige Schritte außer seinem Grenzbezirk zu tun, der wird entweder im Wege der Gnade aufgehängt, oder zu Tode geprügelt. Und geht es nicht auf dem Wege der Gnade, so wird er nackt auf ein Kreuz gebunden, und da so lange oben gelassen, bis er gestorben ist; jedoch steht ihm selbst am Kreuz noch vermöge gewaltiger Bitte die Gnade offen, durch einen Lanzenstich getötet zu werden. – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 51

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