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Die zwölf Stunden

Und so sind auch alle Handelsartikel genau vorgeschrieben, was da an Fremde darf hintan gegeben werden, und was die Fremden dafür bieten dürfen; und ist ihnen ferner noch auf das Strengste vorgeschrieben, dass von den Fremden nie mehr als einer in dem Ort als Dolmetsch verbleiben darf, welcher aber von dem Augenblick, da er als solcher angenommen wurde, sich nie mehr von der Küste entfernen darf. – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 42

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