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Die zwölf Stunden

Ein Beamter, der viermal im Jahre das Kleid des Monarchen berühren darf, ist etwas so Außerordentliches im Lande, daß, so er auf der Straße wandelt, oder in einer Senfte getragen wird, alles Volk bei Strafe des Lebens auf das Angesicht vor ihm niederfallen muß; und ein Wort von ihm zu Jemanden gesprochen, ist etwas so Außerordentliches, daß der Betreffende oft drei Tage lang die Stelle nicht verläßt, wo ihm eine solche Gnade zu Theil geworden ist; – Die zwölf Stunden, Kapitel 9, Absatz 29

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