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Die natürliche Sonne

Bei ebendieser Willensvollkommenheit aber wird dem Sonnenmenschen auch die Ordnung Meines Willens bekanntgegeben und zugleich das sanktionierte Gebot hinzu, dass er mit der schöpferischen Vollkommenheit seines Willens der ewigen Ordnung Meines Willens durchaus nicht entgegenhandeln solle. Dass dann bei dieser sehr freien Willensanstalt auch sehr viele unordentliche Begegnungen gegen Meinen Willen gemacht werden, das kann ein jeder Wille; je freier und ungerichteter er ist, desto leichter und desto möglicher ist es ihm auch, über die gesetzlichen Schranken Meines Willens zu treten. – Die natürliche Sonne, Kapitel 2, Absatz 14

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