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Die Erde

[71.22] Solche Vollmacht geschah darum – wie schon oben gezeigt –, dass dem Menschen das Leben so viel als möglich erleichtert würde und er sich allenthalben sein Gewissen reinigen und ein wohlgemütliches Leben führen könnte.

[71.23] Wer aber kann da ein noch lästigeres Richteramt herausleiten, als es das frühere jüdische war? Wo solches besteht, besteht es wider alle Meine Anordnung, und wer daran teilnimmt, der richtet sich selbst, so er meint, dadurch seiner Sünden ledig zu werden, wenn er sich freiwillig hat richten lassen. Eine solche Richteranstalt wird für ihn zu einer wahren Sündensparkasse; denn wie kann ein Dritter jemandem eine Schuld erlassen, die ein Zweiter an den Ersten schuldet? Der Erste kann wohl die Schuld dem Zweiten nachlassen, aber der Dritte in Ewigkeit nie. Ein Dritter aber kann, wenn ein Erster und Zweiter oder der Gläubiger und der Schuldner dumme Menschen sind, wohl einen Rechtsfreund machen und kann sie ausgleichen durch guten Rat und durch gute Tat; aber von Sündenvergeben kann da nie eine Rede sein, außer der Gläubiger hätte ihn aus dem Grunde seines Herzens dazu bevollmächtigt.

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